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Impressum

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Sylvia Uschmann (Einzelunternehmer)
Sylvia Uschmann Immobilien

Immotion-su.de

Steinheimer Strasse 24

63500 Seligenstadt

Kontakt

Telefon: 0170 - 243 490 4

E-Mail: info@immotion-su.de



Aufsichtsbehörde Seligenstadt

Amtsbehörde für Gewerbe
Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:


Main-Kinzig-Kreis-32.5 Gewerbe


Postfach 1465


63569 Gelnhausen

Tätigkeit: Immobilienmaklerin gemäß § 34c GewO

https://verwaltungsportal.hessen.de/behoerde?org_id=L100001_9045916



Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung


Name und Sitz des Versicherers:

Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland
Bernhard-Wicki-Straße 3
80636 München
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland

Redaktionell verantwortlich

Sylvia Uschmann

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act - DSA
(Verordnung (EU) 2022/265)
Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:
E-Mail: info@immotion-su.de
Telefon: 0170 - 243 490 4
Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch, Englisch.


Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte den Angaben im Impressum dieser Website.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Verwertung außerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

Downloads und Kopien dieser Seite sind ausschließlich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immotion-su.de  (Einzelunternehmer) Sylvia Uschmann Immobilien

1.1
Die Firma Immotion – Sylvia Uschmann Immobilienberatung – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 6 % des Kaufpreises;

b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatskaltmieten;

c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 6 % des Kaufpreises.

1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber/Interessenten an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter 1.1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber/Interessenten Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 7 % zu zahlen. Dem Auftraggeber/Interessenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

3.1 Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

4.1 Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

5.1 Ist dem Auftraggeber/Interessent ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt 9.1 selbst.

9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Textform.

10.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.






Stand: März 2026


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